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:// Ein Code für alle Fälle / Eine Entschlüsselungssoftware lehrt die Filmindustrie das Fürchten, sogar auf T-Shirts/
Es gibt ihn als T-Shirt und als Song. Es gibt ihn als Faksimile, als Gemälde, als Foto und als Animationsfilm. Er wurde vorgelesen, übersetzt, verschlüsselt und erklärt, versteckt und zerstückelt. Die Rede ist vom derzeit wohl umstrittensten Stück Software: DeCSS ist eine gerade einmal 60 Kilobyte schwere Anwendung, mit der man den Verschlüsselungscode von auf DVD gespeicherten Daten umgehen kann. Dabei handelt es sich mitnichten um High-Tech, schließlich soll es nicht besonders schwer gewesen sein, das Content Scrambling System (CSS) zu knacken: Jon Johansen, ein 15-jähriger Computer-Freak aus Norwegen, und die Masters of Reverse Engineering schafften es vor knapp einem Jahr als erste, den von der Filmindustrie hoch gepriesenen Kopierschutz für die Video-Datenträger zu unterlaufen. DeCSS liest den Inhalt der DVD, doch anstatt diesen auf dem Bildschirm auszugeben, speichert die Software die Daten unverschlüsselt auf die Festplatte. Dies bietet gegenüber herkömmlicher DVD-Player-Software einen klaren Komfortzuwachs: So erlaubt DeCSS das schnelle Vorspulen, um etwa Werbebotschaften zu übergehen; sie ignoriert die so genannten Country-Codes, mit denen die Filmindustrie das System der regional unterschiedlichen Veröffentlichungstermine fortschreibt; und sie ermöglicht vor allem, DVD-Player nicht nur unter den zusehends in Verruf geratenden proprietären Betriebssystemen wie Windows, sondern auch unter frei erhältlichen Unix-Systemen wie Linux zu entwickeln. Was die Filmindustrie als effektiven Kopierschutz gegen Piraterie feierte, ist nämlich nichts anderes als ein Seh-Schutz, der einer recht simplen Überlegung folgt: Wenn es technisch nicht möglich ist, das Kopieren von Dateien zu reglementieren, dann bleibt nur, das unautorisierte Abspielen zu verhindern. Hierzu wurde CSS entwickelt, eine nach Ansicht von Kryptographie-Experten ziemlich lausige Verschlüsselung. CSS chiffriert den Inhalt der DVD, so dass diese nur mit Software, die einen der Schlüssel kennt, entzifferbar ist. Der beabsichtigte Effekt: DVD-Player-Software sollte ausschließlich von Unternehmen, die sich am Kodierungssystem beteiligen, auf den Markt gebracht werden. Flächendeckend gehen das DVD-Kopierschutzkonsortium DVD CCA und die Motion Pictures Association of America (MPAA) seit Anfang diesen Jahres gegen alle Betreiber von Webseiten vor, die DeCSS anbieten, um durchaus legal erworbene DVDs auch mit frei erhältlicher Open-Source-Software anzusehen. Einen vorläufigen Höhepunkt erreichte die Auseinandersetzung, als ein New Yorker Richter Mitte August dem Hackermagazin 2600. com verbot, weiterhin Links zu Adressen aufzuführen, von denen aus DeCSS direkt heruntergeladen wird. Das Gericht wollte der Argumentation der Angeklagten, einer Reihe angesehener Computerexperten sowie den von der Electronic Frontier Foundation beauftragten Anwälten nicht folgen. Vergeblich versuchten diese geltend zu machen, dass die Veröffentlichung von Quellcodes vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei. Vorläufig Recht bekamen stattdessen die Filmindustrie, die sich auf den Digital Millennium Copyright Act von 1998 berief, welcher es verbiete, den Kopierschutz für geistiges Eigentum zu umgehen. So absehbar, wie ein solches Urteil im gegenwärtigen Klima gewesen ist, so klar war auch, dass die Folge nur eine weitere Propagierung der Software sein kann. Und genau das passiert nun seit vier Wochen: Hacker, Künstler und Netzaktivisten übertreffen sich mit ausgefallenen Ideen, wie der DeCSS-Code so präsentiert werden kann, dass er zwar nicht ausgeführt, aber um so weitere Verbreitung findet. 2600. com hat sich erst einmal für die einfachste Lösung entschieden: Anstatt wie bisher direkt auf die DeCSS-Download-Seiten zu linken, rät Hacker Quarterly nun süffisant, doch bitte die Suchmaschine eines Prozessgegners zu benutzen. Disneys Go. com bietet neben 1296 Treffern einen Extra-Service mit dem Titel Download DeCSS an. Doch die richterliche Entscheidung ruft nicht nur Häme hervor, sondern wirft auch praktisch unlösbare Fragen auf: Wenn es nun laut digitalem Copyright-Gesetz verboten sein soll, Quellcodes zu veröffentlichen und zu verbreiten, gleichzeitig eine schriftliche Beschreibung derselben Algorithmen kein juristisches Problem darstellt: Wo soll dann die Grenze gezogen werden? Der Computerprofessor David S. Touretzky will mit seiner Gallery of CSS Descramblers die Absurdität des Richterspruches in der Praxis unter Beweis stellen: Quellcode kann eben nicht juristisch unterschieden werden von anderen Formen der schriftlichen Meinungsäußerung. Das aufgelistete Anschauungsmaterial für Touretzkys These ist lang und eindrucksvoll. Ausgestellt werden unterschiedliche Versionen des Codes, von den ursprünglichen in der Programmiersprache C geschriebenen Fassungen, über Bilddateien, die nur die Informationen über den Code transportieren, ohne dass dieser ohne weiteres ausführbar wäre, bis hin zu äußerst amüsanten Varianten wie einer dramatischen Lesung des Codes. Der Liedermacher Joe Wecker vertonte das Stück Software und bot den zur Gitarre gesungenen Code über MP3. com an. Doch das Unternehmen, das sich gerade mit einer Klage der Universal Music Group über bis zu 250 Millionen Dollar Schadenersatz herumschlagen muss, nahm den Song aus seinem Online-Angebot. Als Grund gab MP3. com in einem Standardbrief an, das Lied enthalte beleidigenden oder anderweitig unangemessenenen Text. Ein ähnliches Schicksal ereilte die T-Shirt-Hersteller von Copyleft, die mit dem bezeichnenden Slogan Geek Chic werben. Die MPAA war sich nicht zu schade, eine Vorladung wegen der nicht einmal vollständigen Verbreitung von DeCSS auf dem Rücken eines Textils zu erwirken. Die zumindest taktische Kopplung mit einem weiteren Grundrecht, der Kunstfreiheit, verfolgt ein Künstlerwettbewerb in Sachen DeCSS. Express yourself! heißt der Slogan für den DeArt-Contest auf Lemuria.org. Seit 1. September werden alle Einreichungen, die sich mit der Software befassen, veröffentlicht. Erlaubt ist, was provoziert oder das Verbot von DeCSS trickreich umgeht. Als Preise winken alle vier Wochen was könnte es anderes sein DVDs im Wert von 50 Dollar, in der Jury sitzt Kopierschutzknacker Johansen höchstpersönlich. Nach wenigen Tagen waren im Ausstellungsraum schon zehn Kunstwerke zu sehen, die den Code auf mehr oder weniger originelle Weise bildlich oder textlich bearbeiten. Hoffnungen auf einen Preis darf sich die Netzkünstlerin Amy Alexander aus Los Angeles machen. Sie wagt mitten in der Höhle des Löwen eine Uncensored Art Show: Naughty Bits sind interaktiv, graphisch und rhythmisch animiert und stellen jede Menge handelsüblichen Schnick-Schnack in den Dienst der guten Sache. Auf lange Sicht dürfte die Filmindustrie dem Einfallsreichtum der Netzgemeinde unterlegen sein. Wie in so vielen früheren Auseinandersetzungen ist deren Unterpfand ein nicht versiegender Strom von Kreativität, der die Verteidigung des so genannten Kopierschutzes der DVD zu einem ähnlichen Debakel geraten lassen könnte wie die juristische Großschlacht um das Mitschneiden von Fernsehprogrammen mit Videorekordern. Anfang der achtziger Jahre hatte die MPAA nämlich schon einmal den Untergang der gesamten Filmindustrie beschworen. In letzter Instanz erlaubten die US-Gerichte 1984 dann aber doch das Anfertigen von Kopien für, beispielsweise, private Zwecke. Den raffiniertesten Schachzug im Kampf um die Ver- oder Entschlüsselung der DVDs landete das Webzine Pigdog: Mitten in der Prozessflut gegen Webmaster, die den originalen DeCSS-Code veröffentlichen, startete ein Mr. Bad eine Kampagne, um ein urheberrechtlich geschütztes Produkt identischen Namens anzupreisen: Mit Bads DeCSS können die ebenfalls CSS genannten Cascading Style Sheets in HTML-Dokumente demontiert werden. Eine reguläre, wenngleich völlig nutzlose Anwendung, die allein darauf abzielt, für Verwirrung unter den MPAA-Anwälten zu sorgen. Mit seiner DeCSS-Now!-Aktion trifft Mr. Bad aber auf charmante Weise den Kern der Auseinandersetzung: Schließlich geht es um nichts mal abgesehen vom Prinzip. Die von der Industrie beschworene hemmungslose Piraterie kann in Sachen DVDs nämlich gar nicht stattfinden. Zumindest so lange nicht, als bespielbare Rohlinge rund doppelt soviel kosten wie legal erworbene Datenträger. |