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:// Mein Bit gehört mir / Freiheit des Copyrights
„Wie immer bist du uns mindestens einen Schritt voraus.“ Mit allem zu Gebote stehenden Understatement beginnt der Nachruf, den Mitglieder des Chaos Computer
Clubs auf ihren Vereinsgründer und Alterspräsidenten Wau Holland verfassten, der vergangenen Sonntag knapp 50- jährig starb. Holland war der Gründer der „Datenschleuder“, das „Wissenschaftliche Fachblatt für Datenreisende – Organ des Chaos Computer Clubs“. Den Pionieren um Holland
ging es immer um zweierlei: Informationsfreiheit als Bürgerrecht und individuellen, digitalen Datenschutz. Wau Holland plädierte unermüdlich für einen ebenso
kritischen wie kreativen Umgang mit Technik und stellte diese Maxime auch eindrucksvoll unter Beweis: Vom legendären HASPA-Hack, als er mit Freunden 1984
Sicherheitslücken im BTX- System aufdeckte, bis zur unbezahlten Tätigkeit in einem Jugendzentrum in Jena, wo er ostdeutsche Jugendliche mit den Weiten der
Informationsgesellschaft vertraut machte. Die von Holland maßgeblich geprägte „Hackerethik“ warnte Generationen junger Hacker vor persönlicher Bereicherung,
der daraus resultierenden Erpressbarkeit und forcierte einen Begriff von Offenheit und Transparenz, der heute allmählich weitere Kreise zieht.
Welche Bedeutung Holland für die deutsche Computerszene hat, zeigen tausende von Einträgen in einem digitalen Kondolenzbuch. Neben
netten Scherzen über das „Hacken himmlischer Firewalls“ danken Freunde, Bekannte und Unbekannte dem eigenwilligen Alt-Hacker und Alt-Hippie, der nicht
zuletzt berühmt dafür war, sogar mit einer Kaffeemaschine Kartoffelbrei zubereiten zu können. „Der Computer ist per se eine Maschine zum Kopieren von Bits“,
sagte Holland auf dem 17. Chaos Communication Congress der europäischen Hackerparty vergangenen Dezember in Berlin und rief zu
einer offensiven Verteidigung der Informationsfreiheit auf, anstatt unter dem Druck der Medienindustrie Rückzugsgefechte zu führen. Holland bezog sich damals auf
die vorübergehende Inhaftierung zweier norwegischer Schüler, denen es gelang, das Kopierschutzsystem für DVD und den Prozessen gegen das Hackermagazin 2600 zu entgehen.
Vor zwei Wochen holte die US-Justiz aber zu einem neuerlichen Schlag gegen vermeintliche Produktpiraterie aus. Dmitry Sklyarov ist ein 26 Jahre alter Student aus
Moskau, der eigentlich an einem Wochenende Mitte Juli einen Vortrag auf der DefCon-9-Konferenz in Las Vegas halten sollte. Sein Thema lautete
„Sicherheitsaspekte bei elektronischen Büchern und Dokumenten“. Der Russe war nicht zuletzt deswegen eingeladen worden, weil er für seinen Arbeitgeber, die
Firma ElcomSoft, an einem Programm mitgearbeitet hatte, das dem US-Konzern
Kurz nach seinem Vortrag, der detailliert über die Sicherheitslücken im weit verbreiteten PDF-Format Auskunft gab, wurde Dmitry Sklyarov vom FBI verhaftet und
sitzt seither im Gefängnis. Vorgeworfen wird ihm ein Verstoß gegen den „Digital Millennium Copyright Act (DCMA)“, obwohl ihm kein einziger Diebstahl von
geistigem Eigentum zur Last gelegt wird. Der DMCA jedoch ist ein US-Gesetz, das nicht nur Verstöße gegen das Urheberrecht unter Strafe stellt, sondern auch die
Verbreitung von Software, welche andere Softwarelösungen umgeht, die entwickelt wurden, Urheberrechte zu schützen. Lawrence Lessig schrieb in der New York Times: „Das Problem ist nun, dass Technologien, die geschütztes Material sichern sollen, niemals so ausgeklügelt sind wie das Gesetz. Das Copyright-Gesetz erlaubt den fairen Gebrauch von geschütztem Material; Technologien, die geschütztes Material sichern, aber nicht.“
Eine Protestwelle von digital organisierten Bürgerrechtsorganisationen, Hackern und Computer-Freaks, die die sofortige Freilassung des
jungen russischen Programmierers fordert und in den letzten Tagen in Demonstrationen weltweit vor Niederlassungen des Adobe-Konzerns gipfelte, blieb bislang
ohne Erfolg. Der Marktführer in Sachen eBooks schlägt dieselbe Strategie ein wie vor kurzem noch die Musik- und die Filmindustrie. Doch alle Versuche,
Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter auf technischem Wege einzudämmen, dürften zum Scheitern verurteilt sein. Nicht nur im strengen Wortsinne ist Copyright
schließlich das Recht zur Vervielfältigung, und nicht das pauschale Verbot jedweder Verbreitung. „Das Konzept von privatem Eigentum, sofern es als das exklusive
Recht verstanden wird, ein Gut zu benutzen und allen Wohlstand, der von seinem Besitz abfällt, zu verwerten, wird zunehmend unsinnig in dieser neuen Situation“,
schreiben Michael Hardt und Toni Negri in ihrem Theorie-Bestseller „Empire“. Nach lang anhaltendem Druck hat Harvard University Press vor einigen Tagen nun
endlich eine PDF-Version des 500-Seiten-Werkes ins Netz gestellt. Wie üblich schränkte der Anbieter aber wesentliche Funktionen ein, so dass das elektronische
Buch zum Beispiel nicht auszudrucken war. Vergeblich, denn das „Projekt Gnutenberg“ bei „tetxtz.com“, so etwas wie Napster für Texte, brachte umgehend eine
vollständig funktionstüchtige Fassung online.
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